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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Energieberatung-Block
Allgemeine Informationen

§ 1 Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. 2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftrag-gebers werden von Energieberatung-Block nicht anerkannt, es sei denn, dass Energieberatung- Block ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB von Energieberatung-Block gelten auch dann, wenn Energieberatung-Block in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt. § 2 Vertragsschluss 1. Die Angebote von Energieberatung-Block sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Auftragserteilung gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht. § 3 Schriftform 1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. § 4 Preise und Preiserhöhungen 1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzu-gerechnet wird. 2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen von Energieberatung-Block ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Auftragsbestätigung, sofern nichts anderes vereinbart ist. § 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Energieberatung-Block schriftlich zugesagt worden sind. 2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von Energieberatung-Block ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von Energieberatung-Block ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn EnergieberatungBlock die Verzögerung zu vertreten hat. 3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an Energieberatung-Block zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen. 4. Kommt Energieberatung-Block mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen. § 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit 1. Energieberatung-Block wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen. 2. Sollte Energieberatung-Block die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von Energieberatung-Block zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Energieberatung-Block. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist Energieberatung-Block berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 115,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von Energieberatung-Block bleiben hiervon unberührt. § 7 Eigentumsvorbehalt 1. Die von Energieberatung-Block gelieferte Leistung bleibt Eigentum von Energieberatung-Block bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen. § 8 Haftung 1. Energieberatung-Block haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt. 2. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von Energieberatung-Block nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen. 3. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Energieberatung-Block oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Energieberatung-Block beruhen; bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Energieberatung-Block oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Die Energieberatung-Block beruhen; bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) von Energieberatung-Block oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden; wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten. 4. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen Energieberatung-Block verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet. 5. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. § 9 Zahlungsbedingungen 1. Rechnungen von Energieberatung-Block sind nach § 286 Abs. 3 BGB innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Energieberatung-Block geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung fällig. 2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Energieberatung-Block berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall wird die Zahlungserinnerung durch eine Mahngebühr von 3% der Rechnungssumme angemahnt. § 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz 1. Auf den Vertrag findet ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Bocholt. 3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Energieberatung-Block. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt. 4. Energieberatung-Block ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten der Auftraggeber im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt Die Energieberatung-Block hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. § 11 Schlussabstimmungen 1. Sollte Energieberatung-Block in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die Energieberatung-Block für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die Energieberatung-Block aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, wird Energieberatung-Block dies dem Auftraggeber mitteilen. 2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von Energieberatung-Block und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten. 3. Energieberatung-Block ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen. 4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Bocholt. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Bocholt. 6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.