Allgemeine Geschäftsbedingungen von Energieberatung-Block
Allgemeine Informationen
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten
für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht
ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftrag-gebers werden von
Energieberatung-Block nicht anerkannt, es sei denn, dass Energieberatung-
Block ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB von
Energieberatung-Block gelten auch dann, wenn Energieberatung-Block in
Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen
des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von Energieberatung-Block sind freibleibend. Der Auftraggeber ist
an seine Auftragserteilung gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches
Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.
§ 3 Schriftform
1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
§ 4 Preise und Preiserhöhungen
1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise auf die die
jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzu-gerechnet wird.
2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen von Energieberatung-Block ist die
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Auftragsbestätigung,
sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Energieberatung-Block
schriftlich zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von
Energieberatung-Block ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten
umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von
Energieberatung-Block ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen
Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn EnergieberatungBlock die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind
unverzüglich an Energieberatung-Block zu leiten; außerdem sind relevante
Dokumente auszuhändigen.
4. Kommt Energieberatung-Block mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der
Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag
zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8
geregelten Umfang ausgeschlossen.
§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
1. Energieberatung-Block wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die
Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen
berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß
dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
2. Sollte Energieberatung-Block die Leistungserbringung nur unter erschwerten,
vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen
Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige
Hindernisse nach Aufforderung von Energieberatung-Block zu beseitigen. Bis
zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Energieberatung-Block.
Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach,
ist Energieberatung-Block berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den
Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte
Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von
115,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von
Energieberatung-Block bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die von Energieberatung-Block gelieferte Leistung bleibt Eigentum von
Energieberatung-Block bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei
Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren
vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
§ 8 Haftung
1. Energieberatung-Block haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den
gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes
ergibt.
2. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die
Aufgabenstellung von Energieberatung-Block nicht garantiert werden. Der
Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind
Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
3. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen
Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Energieberatung-Block oder
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von Energieberatung-Block beruhen;
bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
Energieberatung-Block oder
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Die Energieberatung-Block beruhen;
bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) von Energieberatung-Block oder deren gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für
vertragstypische und vorhersehbare Schäden;
wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die
verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen
Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den
Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
4. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen Energieberatung-Block
verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der
Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich
vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur
Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
5. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik,
als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von Energieberatung-Block sind nach § 286 Abs. 3 BGB innerhalb
von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit
schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene
Geschäftskonto von Energieberatung-Block geleistet werden. Der
Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung fällig.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Energieberatung-Block berechtigt, die
Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im
Verzugsfall wird die Zahlungserinnerung durch eine Mahngebühr von 3% der
Rechnungssumme angemahnt.
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrage Gerichtsstand Bocholt.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Energieberatung-Block. Bei Verbrauchern
bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. Energieberatung-Block ist berechtigt, die im Zusammenhang der
Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten der Auftraggeber im Rahmen der
Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt Die
Energieberatung-Block hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine
Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 11 Schlussabstimmungen
1. Sollte Energieberatung-Block in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg,
Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen
gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die
Energieberatung-Block für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern
sich entsprechend.
Sieht sich die Energieberatung-Block aus den vorstehend genannten Gründen
an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies
unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem
Zeitpunkt die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, wird
Energieberatung-Block dies dem Auftraggeber mitteilen.
2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind
von Energieberatung-Block und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber
geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie
Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
3. Energieberatung-Block ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag auf
eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist
für beide Parteien Bocholt. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls
Bocholt.
6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine
Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.